Einlagen nach BGR191
Beschreibung
Einlagen nach BGR 191 neu DGUV 112 191
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung, welche Formulare sie benötigen und ob sie der richtige Kostenträger ist.
Den Kostenvoranschlag für den Kostenträger erhalten Sie dann von uns.
Üblicherweise benötigen Sie die folgenden Formulare für die Kostenübernahme, wenn diese durch die Rentenversicherung erfolgen soll:
- Ärztlicher Befundbericht
- G100 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte (Rehabilitationsantrag)
- G130 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
- G600
- Formloser Antrag
- Kompletter Antrag (alle Dokumente in einem druckbaren Formular)
Warum darf eine normale kassenübliche Einlage nicht in Sicherheitsschuhen getragen werden?
Sicherheitsschuhe sind baumustergeprüft, zB. auf Öl- und Säurefestigkeit und Antistatik. Eine normale kassenübliche Einlage hat diese Baumusterprüfung nicht, die Krankenkassen dürfen diese Einlagen auch nicht bezahlen.
Welche Gefahr droht bei einem Unfall?
Nehmen wir an, Sie hätten einen Arbeitsunfall gehabt. Nehmen wir weiterhin an, dass Sie in Ihren Sicherheitsschuhen Ihre von der Krankenkasse bezahlten Einlagen getragen hätten.
Nach einem Arbeitsunfall kann die persönliche Schutzausrüstung (PSA) inspiziert werden. Wird jetzt festgestellt, dass ein Teil der Ausrüstung nicht baumustergeprüft ist, hätten Sie und Ihre Sicherheitsfachkraft bzw. Ihr Arbeitgeber ein Problem.
Da in Deutschland Vorschriften immer genauer ausgelegt werden, kann es passieren, dass Regressansprüche an Ihren Sicherheitsbeauftragten, Ihren Arbeitgeber oder sogar an Sie herangetragen werden.
Die Lösung dieses Problems ist relativ einfach:
Beantragen Sie die notwendigen Einlagen!
Laden Sie sich das Formular G100 und G130 herunter und füllen Sie überall, wo wir ein Häkchen gemacht haben, das Formular aus.
Dann drucken Sie bitte noch den Antrag für Einlagen aus und den ärztlichen Befundbericht. Mit diesem ärztlichen Befundbericht gehen Sie zu Ihrem Arzt und bitten ihn um eine dementsprechende Verordnung der Einlagen „wie gehabt“.
Mit diesen vier Unterlagen (dem ärztlichen Befundbericht, dem Formular G100 und dem Formular G130, dem Antrag) sowie Ihren Sicher-heitsschuhen kommen Sie bitte zu uns. Wir vermessen Ihre Füße und bestellen gemäß der Herstellerangaben die entsprechenden Einlagen, die dann für Ihre Füße und Ihre Schuhe zertifiziert angefertigt werden.
Achtung! Die Kostenübernahmeerklärung, die auf unseren Kostenanschlag nach einigen Tagen Bearbeitungszeit durch die Rentenversicherung erfolgt, wird uns aus Datenschutzgründen nicht zugesendet. Bitte informieren Sie uns, sobald die Kostenübernahme bei Ihnen eingegangen ist.
Mit der Kostenübernahme kommen Sie dann zum Abholtermin der Einlagen.
Wenn dieser Antrag bei der Rentenversicherung einmal genehmigt wurde, ist bei einem Schuhwechsel/nach ungefähr einem Jahr eine weitere Versorgung möglich. Bei einer Zweitversorgung ist der Ablauf einfacher.
Haben Sie noch Fragen? Sie möchten einen Termin vereinbaren?
Dann zögern Sie nicht, uns anzurufen unter der Rufnummer: 04852-9193